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Erwartungscheck (2)

Im Studium steht die Praxis, etwa eine Verhandlung vor Gericht, im Vordergrund.

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Das rechtswissenschaftliche Studium ist in seinem Schwerpunkt von theoretischer Natur. Im Referendariat, das Sie (ähnlich wie beim Lehramtsstudium) an ein Studium anschließen können, wird sodann auf das erlangte Wissen des Studiums aufgebaut und die praktische Anwendung erlernt. Im Zuge des Studiums werden jedoch in den Semesterferien insgesamt 13 Wochen Praktika absolviert. Diese können in unterschiedlichen Berufswegen (beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft, dem Gericht, der Anwaltskanzlei, der Polizei oder der Verwaltung) abgelegt werden, sodass ein praktischer Einblick gewonnen wird. An der Universität Trier unterrichten renommierte und erfahrene Praktiker*innen auch teils in den Schwerpunktbereichen, die Einblicke in die jeweilige Berufspraxis gewähren.

Die Universität Trier bietet auch sogenannte Moot Courts an. Ein Moot Court ist eine Gerichtssimulation, bei der Studierende die Rolle von Parteivertreter*innen übernehmen können. Ziel des Moot Courts ist es, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Jurist*innen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Die Universität Trier bietet mehrere Moot Courts an:

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  • Jessup Moot Court

    Der Jessup Moot Court simuliert ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen, bei dem jedes Team einmal aus Kläger*innen- und einmal aus Beklagtensicht die Interessen der streitenden Staaten vertritt. Jedes Jahr wird ein spannender Fall zu hochaktuellen Themen behandelt.

    Jessup Moot Court (uni-trier.de)

     

     
     
  • Arbeitsrechtlicher Moot Court-Wettbewerb

    Die Verhandlung eines fiktiven arbeitsrechtlichen Sachverhalts erfolgt beim arbeitsrechtlichen Moot Court vor „Kammern“, die in der Vorrunde und im Halbfinale aus drei, im Finale aus fünf Richtern*innen des Bundesarbeitsgerichts bestehen.

    Arbeitsrechtlicher Moot Court-Wettbewerb (uni-trier.de)

     

  • Roman Law Moot Court

    Beim Roman Law Moot Court geht es darum, auf der Grundlage des römischen Privatrechts ein überzeugendes Plädoyer in englischer Sprache zu halten. Die Gegner*innen kommen von den Universitäten Athen, Cambridge, Lüttich, Neapel, Oxford, Tübingen und Wien.

    Roman Law Moot Court (uni-trier.de)

     

  • Moot Court Strafrecht

    Aufgeteilt in die Gruppen „Staatsanwaltschaft“, „Strafverteidigung“ und „Strafgericht“ werden die Teilnehmer*innen durch Referent*innen und Betreuer*innen an die Aufgaben und Herausforderungen eines Strafverfahrens herangeführt. Sie lernen dabei auch, wie man Schriftsätze, Anklageschriften, richterliche Beschlüsse oder Urteile erstellt und die Herausforderungen einer Hauptverhandlung meistert. Den Abschluss der Veranstaltung bildet eine simulierte Hauptverhandlung.

Das Studium bietet mir die Möglichkeit mich zu spezialisieren.

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Innerhalb des rechtswissenschaftlichen Studiums wird ein Schwerpunkt in einem bestimmten Rechtsgebiet gewählt. Je nach Interesse vermitteln diese einen tieferen Einblick und Zusammenhänge in das jeweilige Gebiet. Ziel der Ausbildung im Schwerpunktbereich ist es, eine frühzeitige fachliche Spezialisierung zu ermöglichen und dadurch auch die Berufsaussichten der Absolvent*innen zu verbessern. Die Wahl eines Schwerpunktbereichs stellt zwar keine Festlegung für den späteren Beruf dar, ist aber sicherlich hilfreich, um die Kenntnisse im jeweiligen Interessengebiet zu stärken, ohne berufliche Flexibilität dadurch zu verlieren. Erfahrene und renommierte Praktiker*innen unterstützen den Unterricht an der Universität Trier innerhalb des Schwerpunktbereichs.

Die Universität Trier bietet acht Schwerpunktbereiche an. Bei Interesse an Einzelheiten schauen Sie sich gerne die Videos zu den Schwerpunktbereichen an:

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Schwerpunkte (uni-trier.de)

  1. Schwerpunktbereich: Grundlagen der europäischen Rechtsentwicklung
    • Teilschwerpunkt I: Entwicklung des Privatrechts
    • Teilschwerpunkt II: Entwicklung des Entwicklung des Rechts der Neuzeit
       


     
  2. Schwerpunktbereich: Unternehmensrecht


     
  3. Schwerpunktbereich: Arbeits- und Sozialrecht


     
  4. Schwerpunktbereich: Internationales und Wirtschafts-Strafrecht


     
  5. Schwerpunktbereich: Umwelt und Infrastruktur


     
  6. Schwerpunktbereich: Europäisches und internationales Recht
    • Teilschwerpunkt I: Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht
    • Teilschwerpunkt II: Völker- und Europarecht 


     
  7. Schwerpunktbereich: Deutsches und internationales Steuerrecht


     
  8. Schwerpunktbereich: Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums

Das rechtswissenschaftliche Studium ist mit vielen weiteren Themenbereichen verknüpft.

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Die Rechtswissenschaft betrifft und durchdringt nahezu alle Lebensbereiche und ist bemüht, einen fairen Ausgleich beziehungsweise Lösungen bei gesellschaftlichen oder persönlichen Konfliktlagen herbeizuführen. Jurist*innen müssen daher in der Lage sein, sich in verschiedene Bereiche hineinzudenken.

Einen großen Bereich nimmt hierbei die Wirtschaft ein. Deshalb bietet die Universität Trier während des rechtswissenschaftlichen Studiums ein wirtschaftswissenschaftliches Zusatzzertifikat an.

Zudem kann das Zusatzzertifikat „Studium fundamentale“ für Jurist*innen an der Universität Trier erworben werden. Es soll insbesondere Chancen in solchen Berufsfeldern eröffnen, in denen vertieftes methodisches und dogmatisches Verständnis und/oder historische Zusatzkenntnisse von besonderem Nutzen sind.

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Dieses umfasst die Rechtsgebiete:

  1. Rechtsphilosophie
  2. Methodenlehre
  3. Römisches Privatrecht
  4. Deutsche Rechtsgeschichte
  5. Verfassungsgeschichte der Neuzeit
  6. Strafrechtsgeschichte
  7. Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
  8. Religionsverfassungsrecht
  9. Einführung in das deutsche und europäische Privatrecht

Darüber hinaus kann das Zertifikat "Theologie und Recht" an der Theologischen Fakultät erworben werden.

Zu näheren Informationen hinsichtlich der Zusatzzertifikate siehe:

Zusatzzertifikate (uni-trier.de)

In den Semesterferien habe ich frei und muss mich nicht um das Studium bemühen.

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Auch in den Semesterferien ist es zum Teil notwendig, das Erlernte des Semesters nachzuarbeiten oder eine Hausarbeit anzufertigen. Ferner sollten in der vorlesungsfreien Zeit die notwendigen Praktika absolviert werden, die sich vorzugsweise mit Ihren Interessenbereichen decken. Daher bedarf es auch in den Semesterferien eines gewissen Maßes an Disziplin und Eigenmotivation.

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