Mögliche Berufswege
Die juristische Ausbildung ermöglicht viele Berufsmöglichkeiten in unterschiedlichen Gebieten. Im Folgenden werden einige Berufswege knapp vorgestellt.
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Richter*in
Tätigkeit:
Leitung des gerichtlichen Verfahrens (nicht nur mündliche Verhandlung); Entscheidungsfindung, d.h. Prüfung der Sachverhalte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht; (vorbereitende) Recherchearbeiten; schriftliches Abfassen der Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse, Verfügungen).
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Staatsanwältin/Staatsanwalt
Tätigkeit: Leitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, d.h. Prüfung von Sachverhalten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf ihre strafrechtliche Einordnung hin; Anklage zum zuständigen Gericht und sodann Vertretung dort; Strafvollstreckung.
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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Tätigkeit: rechtliche Beratung von Mandant*innen; gerichtliche und außergerichtliche Vertretung; persönlicher Kontakt zu Mandant*innen; rechtliche Überprüfung konkreter Sachverhalte/Fragestellungen; Konfliktlösung; Fertigung von Schriftsätzen.
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Notar*in
Tätigkeit: v.a. rechtsberatende und -gestaltende Arbeiten; Beurkundung von Rechtsgeschäften (z.B. Grundstückskauf); Prüfen von bestimmten Rechtsfragen und Vorbereiten von Verträgen (Ehe-, Erb-, Kaufverträge…), Testamenten u. Ä.
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Jurist*in in einem Unternehmen
Tätigkeit: sehr unterschiedlich ausgestaltet, möglich z.B. in Personalabteilungen (Arbeitsrecht), Rechtsabteilungen (rechtliche Beratung/Begleitung der Unternehmen/bestimmter Vorgänge; Vertretung); Prüfung/Überwachung von Reglementierungen.
- Wissenschaft (z.B. an Hochschulen oder Instituten)
- Politik (Überproportional viele Abgeordnete in Land- und Bundestag sind Jurist*innen)
- Journalismus
- Finanzverwaltung
- Strafvollzug (z.B. Anstaltsleitung)
- Bundeswehr
- Internationale Möglichkeiten
- Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in einer global agierenden Kanzlei
- Diplomatischer Dienst
- Internationale Behörden oder europäische Gerichte oder internationale Gerichtshöfe
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Jurist*in in der öffentlichen Verwaltung
(z.B. in der Kreis-/Stadtverwaltung oder anderen Behörden, z.B. Polizei, Bundesagentur, Aufsichtsbehörden, BKA u.v.m.).
Tätigkeit: rechtliche Begleitung von Vorgängen; rechtliche und tatsächliche Prüfung und Einordnung von Sachverhalten; Erteilung von Bescheiden; ggf. Durchführung von Abhilfe- und Widerspruchsverfahren; Überwachung der Einhaltung des (Verfahrens-)Rechts; Vertretung der Behörde gerichtlich und außergerichtlich.
Für nähere Informationen über den Studienverlauf und potenzielle Berufswege können Sie einen persönlichen Termin bei der Studienberatung an der Universität Trier vereinbaren:
Studienberatung (uni-trier.de)