Sie haben 65% dieser Umfrage abgeschlossen.
Achtung: Javascript ist in Ihrem Browser für diese Webseite deaktiviert. Es kann sein, dass sie daher die Umfrage nicht abschließen werden können. Bitte überprüfen Sie ihre Browser-Einstellungen.
1. Strafrecht (2)

Fall

Ausklappen

Anton (A) tötet seine Ex-Frau Belina (B), weil er ihr keinen Unterhalt zahlen möchte. Hierzu zündet er in einem Mehrfamilienhaus eine Bombe. Diese explodiert, während B schläft. Andere Personen werden zum Glück nicht verletzt. B ist sofort tot.

Hinweis: Ein Mord unterscheidet sich von einem Totschlag dadurch, dass sogenannte Mordmerkmale verwirklicht werden (und nicht – wie oft angenommen – in Bezug auf Absichtlichkeit oder Fahrlässigkeit). Sowohl Mord als auch Totschlag setzen Vorsatz voraus, d.h. der/die Täter*in weiß, was er/sie tut, und nimmt zumindest billigend in Kauf, dass das Opfer stirbt.

Mordmerkmale sind Tatbestandsmerkmale des Mordes, wie sie in Absatz 2 des § 211 StGB zu finden sind.

Habgier

Habgier bedeutet ein rücksichtsloses Streben nach Vermögensvorteilen um den Preis eines Menschenlebens.

Liegt Habgier in diesem Fall vor?

Bitte wählen Sie eine der folgenden Antworten aus:

Die Antwort ist in der Rechtswissenschaft umstritten:

Manche gehen davon aus, dass Habgier stets eine Vermögensmehrung voraussetzt und der reine Erhalt des Vermögens nicht ausreichen kann. Da A nicht sein Vermögen mehren, sondern nur das behalten möchte, was er schon hat, müsste man nach dieser Meinung die Habgier ablehnen.

Andere hingegen wollen mit der Habgier auch Fälle erfassen, in denen man sein Vermögen nur behalten will. Danach müsste man das Merkmal Habgier bejahen.

Hier wäre daher beides vertretbar.

sonst niedrige Beweggründe

Niedrig ist ein Tötungsbeweggrund, wenn er nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist.

Würden Sie niedrige Beweggründe im Fall bejahen?

Bitte wählen Sie eine der folgenden Antworten aus:

Die niedrigen Beweggründe sind ein sogenanntes Auffangtatbestandsmerkmal. Das bedeutet, dass dieses nur vorliegen kann, wenn das Verhalten nicht bereits durch ein spezielleres Merkmal erfüllt wird. Deshalb kommt es darauf an, ob die Habgier abgelehnt wurde oder nicht. Sofern die Meinung vertreten wird, dass Habgier nicht vorläge, wären die niedrigen Beweggründe gegeben. A handelt nach der anderen Meinung habgierig, sodass die Habgier als spezielleres Merkmal vorliegt. Der Auffangtatbestand wird dann zur Erfassung dieses Verhaltens nicht benötigt und liegt deswegen nicht vor.

heimtückisch

Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt.

Arglos ist, wer sich bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs keines erheblichen tätlichen Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht.

Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und Abwehrfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass ihm die Verteidigungschancen genommen werden.

Handelte A im Fall heimtückisch?

Bitte wählen Sie eine der folgenden Antworten aus:

Grundsätzlich kann man im Schlaf arglos sein, wenn man vor dem Einschlafen mit keinem Angriff auf sein Leben rechnet. B hat vor dem Einschlafen keinen Angriff auf ihr Leben erwartet. Deshalb ist B arglos. Ihre Abwehrfähigkeit und -bereitschaft waren eingeschränkt. B ist daher auch wehrlos und dies nutzte A aus.

A hat also heimtückisch gehandelt.

mit gemeingefährlichen Mitteln

Mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, wer ein Tötungsmittel so einsetzt, dass er in der konkreten Tatsituation die Ausdehnung der Gefahr auf andere Personen als das individualisierte Opfer nicht beherrschen und dadurch eine Mehrzahl weiterer Menschen in Lebensgefahr bringen kann.

Hat A die B mit gemeingefährlichen Mitteln getötet?

Bitte wählen Sie eine der folgenden Antworten aus:

A setzt eine Bombe in einem Mehrfamilienhaus ein, sodass sich in der konkreten Tatsituation die Ausdehnung der Gefahr auf andere Personen erstrecken kann. A kann den Explosionsradius nicht kontrolliert einschränken. A verwendet also mit der Bombe ein gemeingefährliches Mittel.

Fragenindex